Wie definiert die Insolvenzordnung Zahlungsunfähigkeit?
Die Insolvenzordnung (InsO) definiert Zahlungsunfähigkeit in § 17 Abs. 2 InsO als die Unfähigkeit eines Schuldners, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies wird in der Regel angenommen, wenn der Schuldner seine Zahlungen einstellt.
Zahlungsunfähigkeit ermitteln – Was sind fällige Zahlungspflichten?
Fällige Zahlungsforderungen entstehen, wenn deren Zahlungsziel überschritten wurde oder wenn es keine gültige Stundungsvereinbarung gibt. Eine Forderung gilt bereits als geltend gemacht, wenn eine Rechnung gestellt oder eine mündliche Zahlungsaufforderung erfolgt ist.
Zahlungsstockung oder Zahlungsunfähigkeit?
Eine kurzfristige Zahlungsstockung unterscheidet sich von einer Zahlungsunfähigkeit. Wenn eine Liquiditätslücke innerhalb von drei Wochen geschlossen werden kann und weniger als 10 % der Verbindlichkeiten umfasst, spricht man von einer Zahlungsstockung.
Wie kann Zahlungsunfähigkeit verhindert werden?
Unternehmen können Maßnahmen ergreifen, um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden:
- Verhandlungen mit Gläubigern über Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen
- Optimierung des Forderungsmanagements
- Sale-and-Lease-Back-Modelle zur Freisetzung von Liquidität
- Überprüfung der eigenen Kostenstruktur und Senkung von Ausgaben
Was tun bei Zahlungsunfähigkeit?
Wenn Zahlungsunfähigkeit vorliegt, muss die Geschäftsführung von Unternehmen schnell handeln:
- Erstellung eines Liquiditätsstatus
- Kontaktaufnahme mit Rechtsberatern für eine mögliche Insolvenzanmeldung
- Prüfung der Möglichkeit einer Sanierung oder Restrukturierung
Fazit
Die rechtzeitige Identifikation von Liquiditätsproblemen und entsprechende Maßnahmen können eine Zahlungsunfähigkeit verhindern. Unternehmer und Geschäftsleiter sollten finanzielle Schwierigkeiten kontinuierlich überwachen und bei ersten Anzeichen gezielt handeln.